Stromanbieter wechseln: Kündigung und Kündigungsfrist


Nachdem der Entschluss gefasst wurde, den Stromanbieter zu wechseln, müssen für die Kündigung mehrere Faktoren beachtet werden. Hier wird bei gerichtlichen Streitigkeiten zwischen der Form der Kündigung und dem Inhalt der Kündigung unterschieden.

Im allgemeinen gilt, für das Wechseln von einem Stromanbieter eine schriftliche Kündigung zu schreiben und diese am besten per Einschreiben mit Rückschein zu stellen. Des Weiteren muss die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. In erster Linie zählt die gesetzliche Kündigungsfrist und in zweiter Linie die vertragliche Kündigungsfrist. Für das Wechseln von einem Stromversorgungsvertrag ist die vertragliche Kündigungsfrist ausschlaggebend. Es sei denn, diese Kündigungsfrist wäre vertragswidrig. Im Normalfall ist, allerdings, nicht davon auszugehen. Wenn eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, muss diese ebenfalls, bei dem Wechseln des Stromanbieters, berücksichtigt werden. Und die im Stromversorgungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Bei dem Wechseln zu einem anderen Stromanbieter wird dieser, seinem neuen Kunden, auch anbieten den aktuellen Stromversorgungsvertrag zu kündigen. Wenn nicht, wird der neue Stromanbieter die Kündigung bestimmt gerne auf Anfrage ausführen.

In zwei Fällen spielt die Mindestvertragslaufzeit keine Rolle. Erstens, wenn aufgrund von einem Umzug der aktuelle Stromanbieter nicht in dem neuen Wohngebiet für die Stromversorgung zuständig ist. Zweitens, wenn der Stromversorger ein Schreiben an die Kunden versendet, indem eine Erhöhung des Strompreises angekündigt wird. Hier gilt das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss allerdings innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Nach einem Erhöhungsschreiben ist es demnach sinnvoll, einen TÜV geprüften Tarifrechner in Anspruch zu nehmen, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und zu einem Stromanbieter zu wechseln, der einen besseren Stromtarif anbietet.

Für den Fall, dass ein Umzug zum Tragen kommt, sollten dem derzeitigen Stromanbieter eine Anmeldung der Stadt, von dem neuen Wohnort, vorgelegt werden. Damit eine Tag genaue Abrechnung stattfinden kann.


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