Neues Gerichtsurteil zur Gaspreiserhöhung


Gerichtsurteile zum Thema Gaspreiserhöhungen gibt es oft. Das Urteil kommt meist vom Bundesgerichtshof. Wenn die Richter die Gaspreiserhöhungen als unzulässig eingestuft haben, werten die Verbraucher die Entscheidung des Gerichtes als positiv. In anderen Fällen werden die Preiserhöhungen erlaubt. Die Entscheidungsgründe sind individuell, doch es gibt Orientierungspunkte dafür, warum und wann die Gaspreiserhöhung erfolgen darf und wann nicht.

Rechtsexperten sehen die Ursache für die vielfältige Klage- und Prozesswelle in der Regelung des Gesetzes, nach welcher die Versorger den Gaspreis festsetzen dürfen. Daraus ergibt sich für die Richter, dass die Kriterien dem Versorger überlassen bleiben. Dadurch entscheiden vor Gericht immer wieder Einzelfälle. Erhöhte Bezugskosten darf der Gasversorger weiter geben, entschieden der Bundesgerichtshof und das Obertlandesgericht. Die Gasversorger müssen beweisen, dass erhöhte Gasbezugskosten nicht durch andere Gassparte-Kostensenkungen ausgeglichen wurden. Andere Bereiche spielen dabei keine Rolle.

Die Unternehmen unterliegen nur eingeschränkt einer gerichtlichen Kontrolle, da diese dem Gesetzgeber zuwiderlaufen würde. Der Gasversorger ist auch nicht verpflichtet, seine Kalkulationsgrundlagen offen zu legen. Hier greift das verfassungsrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse seiner Geschäftgeheimnisse. Das OLG Frankfurt fordert lediglich das Offenlegen der Kostenelemente und deren Gewichtung bei der Gesamtpreiskalkulation. Der BGH machte jedoch deutlich, dass sich der Versorgung nur am Heizölpreis orientieren darf und dabei Kostensenkungen im Grund- oder Arbeitspreis nicht berücksichtigt.

Eine Preisanpassungsklausel werteten der BGH und das OLG Koblenz als nichtig, da diese den Kunden benachteiligt und angemessen sei. Die Verbraucher sollten wissen, dass bei einer Preiserhöhung immer das Sonderkündigungsrecht greift.


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