Sonderkündigungsrecht beim Zusatzbeitrag von Krankenkassen


Nach dem sich acht gesetzliche Krankenkassen dazu entschlossenen haben von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich zu erheben, herrscht große Unsicherheit unter den Versicherten. Ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkassen sinnvoll, oder muss man damit rechnen, dass langfristig alle Kassen nachziehen und den Zusatzbeitrag erheben werden? Statt konkreter Informationen, vermittelt die Regierung in dieser Frage ein chaotisches Bild. Die Kanzlerin kritisiert die Kassen und möchte den Zusatzbeitrag überprüfen lassen, während der Gesundheitsminister bereits zum Kassenwechsel rät. Tatsache ist, dass jede Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben darf, sofern sie mit ihrem Budget aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt.

Die Beiträge sind nach bisherigem Stand der Dinge auch von ALG2-Beziehern zu bezahlen. Sofern der Zusatzbeitrag die Grenze von acht Euro übersteigt, darf er nicht mehr als ein Prozent des Einkommens des Versicherten übersteigen. Die Kassen müssen die Versicherten spätestens einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrages informieren.

Die Versicherten haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Ende des jeweiligen Monats. Wer Mitte Februar von seiner Kasse über Zusatzbeitrag informiert wird und sofort kündigt, kann die Kasse bereits Ende April verlassen. Für die Kündigung genügt ein formloses Schreiben an die Krankenkasse. Diese ist verpflichtet die Kündigung binnen 14 Tagen zu bestätigen. Die Bestätigung muss bei der neuen Krankenkasse eingereicht werden. Der Wechsel ist erst abgeschlossen, wenn die Mitgliedsbestätigung der neuen Kasse an die alte Kasse übersandt wurde.

Experten gehen davon aus, dass spätestens im nächsten Jahr alle gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erheben werden. Vor diesem Hintergrund sollte ein Kassenwechsel genau überdacht werden.


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