Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Gaspreise können nicht mehr beliebig erhöht werden.
Vier Jahre dauerte die Verhandlung und die 54 klagenden Kunden aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg des Gasanbieters Eon-Hanse können sich freuen. Denn nun hat Eon den Rechtsstreit um die Gaspreiserhöhung verloren, das Hamburger Landgericht erklärte gestern die Preisanpassungsklausel für nicht mehr wirksam. So hatte Eon in den Kundenverträgen festgelegt, dass der Konzern jederzeit das Recht habe, den Preis für Gas der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anzupassen. Verbraucherzentralen und Kunden sahen einen Verstoß und setzten sich gegen die Gaspreiserhöhung zur Wehr, indem sie klagten und seit Beginn des Prozesses konsequent die Preise vom Stand 2004 bezahlten. Etwa 30.000 Kunden des Eon-Hanse Konzerns verweigerten ebenfalls die erhöhten Zahlungen. Laut Verbraucherzentrale haben sich seit September 2004 pro Kunde Forderungen um 1000 Euro angehäuft. Das Gericht steht auf der Seite der Kunden und Verbraucherzentralen und stellt die Änderungsklausel, nach der das Unternehmen nach freiem Belieben die Preise ändern kann, an den Pranger. Die Richter in Hamburg sehen eine Verletzung des Vertragsrechts, fehlende Transparenz und eine Benachteiligung der Kunden, die unangemessen sei. Sie fordern, dass im Falle einer Gaspreiserhöhung, die Daten für den Kunden offengelegt werden müssen, damit dieser nachrechnen und seine Konsequenzen ziehen könne.
Dieses Gerichtsurteil wird vermutlich noch starke Wellen nach sich ziehen, denn auch andere Gaskunden könnten sich nun deutschlandweit gegen ähnliche Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen wehren. Verbraucherschützer sprechen von einem Durchbruch gegen überhöhte Gaspreiserhöhungen auf dem Markt.
Doch endgültig abgeschlossen ist die Verhandlung noch nicht, denn Eon Hanse plant in Berufung zu gehen. So habe sich das Gericht nicht der Kernfrage des Problems, nämlich der berechtigten Erhöhung der Gaspreise, angenommen, sondern über eine formale Aussage konzentriert. Eon gibt an, dass eine Gaspreiserhöhung sinnvoll sei, da Gas seit 2004 weltweit teurer geworden sei.
Ob Eon Hanse doch noch Recht bekommen wird, entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht.
Fest steht zumindest, dass längerfristig die Gaspreise steigen werden. Zwar sind in den ersten zehn Monaten dieses Jahres die Tarife für Gas deutlich um etwa 21 Prozent gesunken, was aber nicht zu einem deutlichen Rückgang der Gaspreise führen wird. Denn es steigen die Gesamtkosten, durch sehr kalte Wintermonate sind die Kunden gezwungen, mehr zu heizen, was sich mit einem um 19 Prozent erhöhten Heizbedarf im Vergleich zum Vorjahr niederschlägt. Und obwohl mehrere Anbieter für 2009 ihre Preise senken, werden spätestens ab Januar 2010 die Tarife angehoben, teilweise um 12,8 Prozent. Tatsächlich liegt das an einer Gaspreiserhöhung an der Börse, so folgt er Gaspreis dem Ölpreis mit einem Abstand von einem halben Jahr, und dieser hat sich kräftig erhöht und zwar um das Doppelte, ein Barrel kostet nun 80 Dollar.
Für den Gaskunden bedeutet das, sich nun die günstigen Preise zu sichern, indem er mit seinem Anbieter Preisgarantien abmacht und sich so gegen eine ungewollte Gaspreiserhöhung schützt.